Was vom Tage übrig bliebMeldepflichten, Mediziner und Medienkennzeichnung

Betreiber von sozialen Netzwerken sollen Hasspostings künftig dem BKA melden, Jameda soll Arztprofile löschen und Facebook versucht mal wieder was Neues gegen Falschinformationen. Außerdem: Einer unserer Wegbegleiter zieht Bilanz. Die besten Reste des Tages.

Definitiv keine Falschinformation: Der Fernsehturm steht noch

Soziale Medien müssen Hasspostings künftig dem BKA melden (Spiegel)
Die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook und YouTube sollen künftig verpflichtet sein, Hasspostings auf ihren Plattformen dem BKA zu melden. Auf diese Pläne haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesinnenminister Horst Seehofer geeinigt. Wenn die Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft tritt, wird es nicht mehr reichen, die entsprechenden Beiträge zu löschen. Bei der Meldung an das BKA sollen auch IP-Adresse und Portnummer übermittelt werden, um eine Identifizierung der Urheber zu ermöglichen. Die Bundesregierung hofft darauf, dass die Länder Schwerpunktstaatsanwaltschaften mit den Anklagen gegen die Hetzer betrauen.

Bewertungsportal: Jameda muss Ärzteprofile löschen (Zeit Online)
Portale zur Suche und zum Vergleich von Arztpraxen sind hilfreich. Demnächst könnten sie aber einige Lücken aufweisen: Das Landgericht München hat entschieden, dass das Portal Jameda unter bestimmten Bedingungen Profile auch löschen muss. Drei Mediziner hatten geklagt, weil auf ihren Profilen Beiträge von zahlenden Konkurrenten angezeigt wurden. In einem solchen Fall sei Jameda dann kein „neutraler Informationsvermittler“, so das Gericht.

Facebook’s plans to label state media are complicated — and delayed (CNN Business)
Facebook möchte laut eigener Aussage die Flut an Falschinformationen auf seiner Seite stoppen. Dazu sollen Medien, die von Staaten kontrolliert oder finanziert werden, als solche erkennbar gemacht werden. YouTube hat vergleichbare Maßnahmen bereits letztes Jahr umgesetzt. Zu Beginn sollen Labels auf der Facebook-Seite der jeweiligen Medien erscheinen, später auch an deren Posts und auf Instagram. Es ist jedoch noch strittig, wie genau staatlich-kontrollierte Medien definiert werden sollen. Al-Jazeera könnte von der Maßnahme betroffen sein und wehrt sich schon im Vorfeld gegen eine solche Klassifizierung.

Ein Wegbegleiter zieht Bilanz zu 15 Jahren netzpolitik.org
Heute haben wir das letzte Video aus der Reihe mit Kurzvideos von unserer Geburtstagskonferenz veröffentlicht. Es ist gar nicht mal so kurz, aber sehr sehenswert. Unser Kollege Ingo Dachwitz spricht mit CCC-Sprecher Linus Neumann über die Bedeutung von netzpolitik.org, seinen Lieblingsartikel aus 15 Jahren und den Zustand der digitalen Zivilgesellschaft.

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

1 Ergänzungen

  1. Nur die Kammern können Jamedas Hase-und-Igel-Spiel beenden

    Zum zweiten Mal nach dem BGH-Urteil vom Februar 2018 retuschiert Jameda seine Web-Page durch kosmetische Veränderungen, um dem Urteil eines Gerichtes auszuweichen. Aktuell wurde beim Kölner OLG zwei Zahnärzten und beim Landgericht München 1 rechtgegeben, die sich aus dem Portal löschen lassen wollten, weil es nicht neutral ist. Um es kurz zu machen:
    1) Jamedas „Bewertungs“-Portal hat zahlende Kunden und nicht zahlende Zwangsteilnehmer. 2) Nichts ist einfacher als Bewertungsdurchschnitte – nur auf die kommt es an – zu Gunsten zahlender Kunden zu manipulieren. Jameda trifft die Entscheidung selbst, welche Negativbewertung unzulässig ist, z.B. weil es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Schmähkritik handelt. Jameda entscheidet selbst wessen Positivbewertung einer kritischen Prüfung unterzogen und gegebenenfalls gelöscht wird.
    3) Parteilichkeit zu Gunsten zahlender Kunden ist im Geschäftsinteresse des Portals, das von diesen Kunden lebt.
    4) Eine 6500-Fall-Statistik der ZEIT von Februar 2018 hat klar und deutlich gezeigt, dass zahlende Kunden besser abschneiden, als Zwangsteilnehmer.
    Individuellen Klagen von Kollegen wegen mangelnder Neutralität kann Jameda ausweichen, indem es bereits im Vorfeld geringfügige Änderungen vornimmt und dann erklärt, das jeweilige Urteil bezöge sich auf eine veraltete Version des Web-Auftrittes. Ein unwürdiges Hase-und-Igel-Spiel beginnt, bei dem das Portal nur gewinnen kann nach dem Motto: „Ick bün all hier“. Seit Wolfgang Büschers Artikel „Soziale Medien, Bewertungsplattformen & Co“ von 2017 ist der rechtliche Aspekt hinlänglich geklärt. Büscher war nicht nur BGH-Vorsitzender bis Ende vorletzten Jahres, er ist auch ausgewiesener Experte des Lauterkeitsrechts. In seinem wegweisenden Artikel macht er klar, dass die Kombination von Werbung, Bewertung und Zwangslistung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unvereinbar ist, dass eine solche Kombination rechtswidrig ist. Auch mit der DSGVO ist eine solche Kombination unvereinbar, die letztlich auf eine „Schutzgelderpressung“ unserer Kollegen sensu Anja Wilkat hinausläuft nach dem Motto: „Wer zahlt gewinnt“. Das Lauterkeitsrecht kann aber von einzelnen Klägern – also auch Ärzten/Zahnärzten – nicht in Anspruch genommen werden, denn es erfordert eine „Verbandsklage“, wie sie von den Kammern geführt werden könnte. Es stellt sich also zwingend die Frage, weshalb sich die Kammern in dieser Sache zurücknehmen, obwohl es doch um so etwas Grundlegendes wie die Korrumpierung der gesamten Ärzte- und Zahnärzteschaft der Bundesrepublik geht. In dem Clearingverfahren von 2011 haben BÄK und KBV sogar Werbung für Jameda gemacht und die Note „gut“ erteilt, obwohl doch klar sein musste, worauf ein solches Geschäftsmodell hinausläuft. Möglicherweise liegt diesem hochgradig erklärungsbedürftigen Verhalten ein Interessenkonflikt im Aufsichtsrat der apoBank zu Grunde. Dort sitzen zahlreiche Spitzenvertreter des Gesundheitswesens. Die apoBank erhält seit Jahren Top-Rankings der Burda-Tochter Focus Money, was der Bank sicher erhebliche finanzielle Vorteile verschafft. Auch Jameda ist eine Burda-Tochter, so dass sich die Frage aufdrängt, ob es eine Absprache gibt nach der Devise: „Eine Hand wäscht die andere. Die eine Firmentochter erteilt euch Top-Rankings, ihr haltet die Kritik an der anderen Firmentochter klein, indem ihr auf eine Verbandsklage wegen Verletzung des Lauterkeitsrechts verzichtet und die Ärzte mit Jameda Hase-und-Igel spielen lasst.“ Eine solche Klage wäre die einzige Möglichkeit, dem Spuk ein Ende zu bereiten. Die Kammervorsitzenden mögen sich doch selbst zu der Angelegenheit äußern.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.